Mietrecht

Ich berate und vertrete Sie mit meinem speziellen Wissen und meiner Praxiserfahrung schon vor Beginn eines Mietverhältnisses. Meine Vertretung endet, sofern Sie wünschen, erst mit der Beendigung und Abwicklung des Vertragsverhältnisses.

Ich berate Sie über:

  • Vertragserstellung, Vertragsprüfung
  • Mietkaution
  • Schönheitsreparaturen
  • Nebenkosten
  • Abmahnung
  • Zahlungsaufforderung
  • Kündigung
  • Abnahme

Allgemeines zum Mietrecht

Das Mietrecht ist im BGB geregelt. Das Mietrecht und oft auch die Recht­sprechung ist mieterfreundlich. Bei Abschluss eines Mietvertrages ist zu klären, ob die Miethöhe rechtens ist, ob die Wohnung bei Übergabe mangelfrei übergeben und bei Auszug vertragsgemäß erfolgt ist.

Nach der Rechtsprechung des Bundes­gerichts­hof wurden viele Vertragsklauseln zu Schön­heits­reparaturen, Mietkaution und Neben­kosten für nichtig erklärt. Unter welchen Bedingungen darf ich kündigen und wie sehen meine Chancen bei einer Klage aus? Sind die Kosten einer Modernisierung umlegbar? Wann darf die Miete gemindert werden? Sind wichtige Fragen, die Sie unbedingt von einem Juristen klären lassen sollten. Rufen Sie mich an und wir vereinbaren kurzfristig einen Termin.