Die Anwaltsvergütung wird entweder nach dem Gesetz oder aufgrund von Honorarvereinbarungen vergütet. Je nach Fall können die Kosten, falls die Voraussetzungen gegeben sind, von der Staatskasse übernommen werden.
Innerhalb der folgenden Formularen können Sie die Informationen, wann eine Kostenübernahme durch die Staatskasse erfolgt, nachlesen:
Klicken Sie hier für den Download des Beratungshilfeformulars [PDF] und reichen so einen Antrag auf Beratungshilfe ein.
Klicken Sie hier für den Download des Prozesskostenhilfeformulars [PDF] für die Beantragung der Kostenübernahme innerhalb eines gerichtlichen Verfahrens.